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Sachschaden bezeichnet die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust einer fremden körperlichen Sache. Im Versicherungswesen ist der Sachschaden eine der drei klassischen Schadenarten neben dem Personenschaden und dem Vermögensschaden. Die finanzielle Tragweite eines Sachschadens kann erheblich sein – von einer zerbrochenen Fensterscheibe bis zur Zerstörung eines ganzen Gebäudes oder einer teuren Produktionsanlage.

In der Haftpflichtversicherung werden Sachschäden reguliert, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Die Entschädigung umfasst in der Regel die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert der beschädigten Sache sowie daraus resultierende Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn. In der Sachversicherung hingegen werden eigene Sachen des Versicherungsnehmers gegen bestimmte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl abgesichert.

Als Ihr Versicherungsmakler stellen wir sicher, dass sowohl Ihre eigenen Sachwerte als auch Ihre Haftpflichtrisiken für Sachschäden an fremdem Eigentum umfassend abgesichert sind. Wir analysieren Ihren individuellen Bedarf und achten darauf, dass die Versicherungssummen der tatsächlichen Wertentwicklung entsprechen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und begleiten die gesamte Regulierung.

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