Sachwerte & Ertragsausfall
Denn die Basis Ihrer Geschäftstätigkeit sind die Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte. Eine Beschädigung oder Zerstörung dieser Werte kann existenzielle Folgen haben. Zum Beispiel, wenn Betriebsabläufe nach einem Sachschaden unterbrochen werden und fortlaufende Kosten und Gewinne nicht mehr erwirtschaftet werden können. In solchen Fällen bietet zum Beispiel eine Ertragsausfall-Versicherung Bilanzschutz.
Gebäude-Versicherung
Als Eigentümer von Gewerbe- oder Wohnimmobilien sollten Sie die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Gebäude versichern. Unser Versicherungsschutz kann hier für Schäden aufgrund folgender Fälle vereinbart werden: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden sowie für politische und unbenannte Gefahren. Sprechen Sie mit uns dazu, wir beraten Sie gerne persönlich und umfassend.
Glas-Versicherung
Jedes Unternehmen, dessen Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet ist, sollte eine Glas-Versicherung abschließen. Versichert sind dabei am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas bei Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzbauten und Dächern. Im Gebäude bzw. beim Mobiliar sind Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen in den Versicherungsschutz miteingeschlossen. Da es sich bei einer Glas-Versicherung um eine Allgefahren-Versicherung handelt, ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, d.h. das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Elektronik-Versicherung
Wenn Sie als Unternehmen elektronische Geräte, Anlagen und Systeme wie Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, elektronische Kassen und Waagen, Bild- und Tontechnik oder Medizintechnik nutzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Elektronik-Versicherung. Diese deckt alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen der versicherten Sachen ab. Zum Beispiel bei Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Wasser aller Art sowie Sturm und Überschwemmungen.
Bauleistungs-Versicherung
Als Bauherren, Bauträger oder Bauunternehmer sollten Sie alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau absichern. Eine Bauleistungs-Versicherung ist meist vielschichtig und individuell ausgelegt und wird im Versicherungsschein detailliert beschrieben. Das erfordert eine umfassende Beratung im Vorfeld und zahlt sich aber im Fall der Fälle nachhaltig für Sie aus. Zum Beispiel bei ungewöhnlichen Elementarereignissen, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder Vandalismus. Zusätzlich versicherbar sind: Feuer, Schäden durch Hochwasser, Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile oder der Einsturz bestehender Gebäude durch Beschädigung der Altbausubstanzen.
Bürgerschafts-/ Kautions-Versicherung
Bei allen Betrieben, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau ersetzt eine Bürgschafts-Versicherung die Bankbürgschaft. Der Vorteil ist, dass die Bürgschaft nicht auf die Kreditlinie angerechnet wird. Eine solche Bürgschafts-Versicherung tritt bei Zahlungsausfall ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Abgesichert werden können so zum Beispiel Gewährleistungsbürgschaften, Ausführungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften sowie Bürgschaften für Zeitguthaben und Altersteilzeit oder Bürgschaften für Reiseveranstalter.
Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb plötzlich „Out-of-Order“ sind, kann dies fatale Folgen haben. Nicht nur im Hinblick auf den entgehenden Gewinn, sondern auch auf die anfallenden Kosten infolge eines versicherten Sachschadens. Eine Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung schützt Sie hier – je nach Vereinbarung – bei Unterbrechungsschäden nach einem Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarereignissen.
Geschäfts-Versicherung
Wenn Sie als Unternehmen über Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte und Werkzeuge verfügen, sollten Sie diese Sachen entsprechend versichern. Je nach Vereinbarung umfasst eine Geschäfts-Versicherung Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche. Sichern Sie Ihr Unternehmen für solche Fälle optimal ab.
Maschinen-Versicherung
Über eine Maschinenversicherung können Sie alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen absichern. Abgedeckt sind damit unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, wie zum Beispiel: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, technische Störungen, Kurzschluss, Über- oder Unterdruck, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Naturgewalten wie Sturm, Frost oder Eis.
Kredit-Versicherung
Mit einer Kreditversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen zuverlässig vor Forderungsausfällen – also davor, dass Kunden Ihre Rechnungen nicht bezahlen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Waren oder Leistungen an andere Unternehmen verkaufen. So können Sie Verluste der Einnahmen für bereits gelieferte Leistungen oder Waren vermeiden und Ihre Liquidität und Bonität sicherstellen. Versichert sind Nichtzahlungstatbestände, Insolvenz Ihres Kunden, etc. Diese Form der Absicherung kann auch als Auskunftssystem, das im Vorfeld Störfälle erkennen kann, gesehen werden.
Cyber-Versicherung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen sensible Daten, wie z.B. Kundendaten, verwalten, auf ihren Servern archivieren und/oder online aktiv sind, empfiehlt sich eine Cyber-Versicherung. Die eingeschlossene Haftpflicht deckt dabei Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftung für einen Vermögensschaden ab, sofern dieser auf einer Datenrechtsverletzung oder einer anderen Cyberrechtsverletzung beruht.
Die Eigenschadenversicherung hingegen deckt Schäden an Hard- und Software sowie den Datenbeständen ab, die im Unternehmen entstanden sind, wie z.B. Datenverluste durch Hackerangriffe, Verlust von Datenträgern, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder Geheimhaltungspflichten, Aktivierung von Schadsoftware auf eigenen Rechnern und deren Weiterverbreitung sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter. >> mehr erfahren
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Gebäude-Versicherung
Als Eigentümer von Gewerbe- oder Wohnimmobilien sollten Sie die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Gebäude versichern. Unser Versicherungsschutz kann hier für Schäden aufgrund folgender Fälle vereinbart werden: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden sowie für politische und unbenannte Gefahren. Sprechen Sie mit uns dazu, wir beraten Sie gerne persönlich und umfassend.
Glas-Versicherung
Jedes Unternehmen, dessen Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet ist, sollte eine Glas-Versicherung abschließen. Versichert sind dabei am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas bei Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzbauten und Dächern. Im Gebäude bzw. beim Mobiliar sind Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen in den Versicherungsschutz miteingeschlossen. Da es sich bei einer Glas-Versicherung um eine Allgefahren-Versicherung handelt, ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, d.h. das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Elektronik-Versicherung
Wenn Sie als Unternehmen elektronische Geräte, Anlagen und Systeme wie Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, elektronische Kassen und Waagen, Bild- und Tontechnik oder Medizintechnik nutzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Elektronik-Versicherung. Diese deckt alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen der versicherten Sachen ab. Zum Beispiel bei Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Wasser aller Art sowie Sturm und Überschwemmungen.
Bauleistungs-Versicherung
Als Bauherren, Bauträger oder Bauunternehmer sollten Sie alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau absichern. Eine Bauleistungs-Versicherung ist meist vielschichtig und individuell ausgelegt und wird im Versicherungsschein detailliert beschrieben. Das erfordert eine umfassende Beratung im Vorfeld und zahlt sich aber im Fall der Fälle nachhaltig für Sie aus. Zum Beispiel bei ungewöhnlichen Elementarereignissen, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder Vandalismus. Zusätzlich versicherbar sind: Feuer, Schäden durch Hochwasser, Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile oder der Einsturz bestehender Gebäude durch Beschädigung der Altbausubstanzen.
Bürgerschafts-/ Kautions-Versicherung
Bei allen Betrieben, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau ersetzt eine Bürgschafts-Versicherung die Bankbürgschaft. Der Vorteil ist, dass die Bürgschaft nicht auf die Kreditlinie angerechnet wird. Eine solche Bürgschafts-Versicherung tritt bei Zahlungsausfall ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Abgesichert werden können so zum Beispiel Gewährleistungsbürgschaften, Ausführungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften sowie Bürgschaften für Zeitguthaben und Altersteilzeit oder Bürgschaften für Reiseveranstalter.
Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb plötzlich „Out-of-Order“ sind, kann dies fatale Folgen haben. Nicht nur im Hinblick auf den entgehenden Gewinn, sondern auch auf die anfallenden Kosten infolge eines versicherten Sachschadens. Eine Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung schützt Sie hier – je nach Vereinbarung – bei Unterbrechungsschäden nach einem Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarereignissen.
Geschäfts-Versicherung
Wenn Sie als Unternehmen über Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte und Werkzeuge verfügen, sollten Sie diese Sachen entsprechend versichern. Je nach Vereinbarung umfasst eine Geschäfts-Versicherung Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche. Sichern Sie Ihr Unternehmen für solche Fälle optimal ab.
Maschinen-Versicherung
Über eine Maschinenversicherung können Sie alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen absichern. Abgedeckt sind damit unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, wie zum Beispiel: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, technische Störungen, Kurzschluss, Über- oder Unterdruck, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Naturgewalten wie Sturm, Frost oder Eis.
Kredit-Versicherung
Mit einer Kreditversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen zuverlässig vor Forderungsausfällen – also davor, dass Kunden Ihre Rechnungen nicht bezahlen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Waren oder Leistungen an andere Unternehmen verkaufen. So können Sie Verluste der Einnahmen für bereits gelieferte Leistungen oder Waren vermeiden und Ihre Liquidität und Bonität sicherstellen. Versichert sind Nichtzahlungstatbestände, Insolvenz Ihres Kunden, etc. Diese Form der Absicherung kann auch als Auskunftssystem, das im Vorfeld Störfälle erkennen kann, gesehen werden.
Cyber-Versicherung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen sensible Daten, wie z.B. Kundendaten, verwalten, auf ihren Servern archivieren und/oder online aktiv sind, empfiehlt sich eine Cyber-Versicherung. Die eingeschlossene Haftpflicht deckt dabei Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftung für einen Vermögensschaden ab, sofern dieser auf einer Datenrechtsverletzung oder einer anderen Cyberrechtsverletzung beruht.
Die Eigenschadenversicherung hingegen deckt Schäden an Hard- und Software sowie den Datenbeständen ab, die im Unternehmen entstanden sind, wie z.B. Datenverluste durch Hackerangriffe, Verlust von Datenträgern, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder Geheimhaltungspflichten, Aktivierung von Schadsoftware auf eigenen Rechnern und deren Weiterverbreitung sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter.