Mobilität & Transport
Transport-Versicherung
Bei einer Transport-Versicherung, die sich für alle Betriebe anbietet, die Güter beziehen oder versenden, sind die benannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen versichert. Der Versicherer erstattet dabei unter anderem die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Zudem sind Schadenabwendungs-, -minderungs-, -feststellungskosten, Sachverständigenkosten und ggfs. weitere Kosten, wie z.B. Umladekosten, während der Versicherungsdauer mitversichert.
Ausstellungs-Versicherung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Ware etc. bei einer Ausstellung oder Messe präsentieren, sind alle benannten Güter, Waren sowie Messestand und -ausrüstung versichert. Der Versicherer trägt grundsätzlich alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung, denen das Ausstellungsgut während des Transportes und des Aufenthaltes ausgesetzt ist. Außerdem werden die notwendigen Kosten zur Schadenabwendung, Schadenminderung sowie evtl. entstehende Aufräumkosten und die Kosten für einen Sachverständigen ersetzt.
Kfz-Handel-/Handwerk-Versicherung
Mit unseren speziellen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für den Kfz-Handel und das -Handwerk gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebes ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, eigene zulassungspflichtige und nicht zugelassene Fahrzeuge, eigene, auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung sowie alle fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut – mit Ausnahme von einkaufsfinanzierten Fahrzeugen. Die Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Schutz bei Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden. Die eingeschlossene Kaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand, Elementarereignisse, Wildunfälle, Glasbruch oder Entwendung.
Werkverkehr-Versicherung
Ein Werkverkehr-Versicherungsschutz bietet sich für alle Betriebe an, die mit eigenen Fahrzeugen ihre Güter im Werkverkehr transportieren. Versichert sind dabei die benannten Güter gegen die eingeschlossenen Gefahren während der Beförderung. Je nach Vereinbarung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne
Kraftfahrt-Versicherung
Für alle Halter eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Lkw, Lieferwagen) sowie Motorräder, Moped etc. ist eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung Pflicht. Diese versichert die die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter. Ferner kann die Kasko-Versicherung für das Fahrzeug selbst vereinbart werden – ob Teilkasko (gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild- und Elementarschäden) oder Vollkasko (gegen mut- und böswillige Beschädigung Dritter sowie selbstverschuldete Unfälle).
Dienstreisekasko-Versicherung
Diese Versicherung bietet Schutz für alle Personen, die mit ihrem Privat-Kfz Geschäftsreisen, Botengänge oder dienstliche Fahrten vornehmen. Versichert ist das auf den Mitarbeiter eines Unternehmens privat zugelassene Kraftfahrzeug. Die Kasko-Versicherung gilt für das Fahrzeug vereinbart. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Teilkasko (gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild-, und Elementarschäden) und Vollkasko (mut- und böswillige Beschädigung Dritter sowie selbstverschuldete Unfälle).
Closed One
Transport-Versicherung
Bei einer Transport-Versicherung, die sich für alle Betriebe anbietet, die Güter beziehen oder versenden, sind die benannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen versichert. Der Versicherer erstattet dabei unter anderem die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Zudem sind Schadenabwendungs-, -minderungs-, -feststellungskosten, Sachverständigenkosten und ggfs. weitere Kosten, wie z.B. Umladekosten, während der Versicherungsdauer mitversichert.
Ausstellungs-Versicherung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Ware etc. bei einer Ausstellung oder Messe präsentieren, sind alle benannten Güter, Waren sowie Messestand und -ausrüstung versichert. Der Versicherer trägt grundsätzlich alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung, denen das Ausstellungsgut während des Transportes und des Aufenthaltes ausgesetzt ist. Außerdem werden die notwendigen Kosten zur Schadenabwendung, Schadenminderung sowie evtl. entstehende Aufräumkosten und die Kosten für einen Sachverständigen ersetzt.
Kfz-Handel-/Handwerk-Versicherung
Mit unseren speziellen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für den Kfz-Handel und das -Handwerk gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebes ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, eigene zulassungspflichtige und nicht zugelassene Fahrzeuge, eigene, auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung sowie alle fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut – mit Ausnahme von einkaufsfinanzierten Fahrzeugen. Die Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Schutz bei Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden. Die eingeschlossene Kaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand, Elementarereignisse, Wildunfälle, Glasbruch oder Entwendung.
Werkverkehr-Versicherung
Ein Werkverkehr-Versicherungsschutz bietet sich für alle Betriebe an, die mit eigenen Fahrzeugen ihre Güter im Werkverkehr transportieren. Versichert sind dabei die benannten Güter gegen die eingeschlossenen Gefahren während der Beförderung. Je nach Vereinbarung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne.
Kraftfahrt-Versicherung
Für alle Halter eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Lkw, Lieferwagen) sowie Motorräder, Moped etc. ist eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung Pflicht. Diese versichert die die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter. Ferner kann die Kasko-Versicherung für das Fahrzeug selbst vereinbart werden – ob Teilkasko (gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild- und Elementarschäden) oder Vollkasko (gegen mut- und böswillige Beschädigung Dritter sowie selbstverschuldete Unfälle).
Dienstreisekasko-Versicherung
Diese Versicherung bietet Schutz für alle Personen, die mit ihrem Privat-Kfz Geschäftsreisen, Botengänge oder dienstliche Fahrten vornehmen. Versichert ist das auf den Mitarbeiter eines Unternehmens privat zugelassene Kraftfahrzeug. Die Kasko-Versicherung gilt für das Fahrzeug vereinbart. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Teilkasko (gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild-, und Elementarschäden) und Vollkasko (mut- und böswillige Beschädigung Dritter sowie selbstverschuldete Unfälle).