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In Sachen Haftung & Recht.
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Haftung & Recht für Unternehmen

Im Businessalltag lässt sich leider nicht immer ausschließen, dass andere zu Schaden kommen. Aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen hat der Geschädigte eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Forderungen gegen Ihr Unternehmen durchzusetzen.
Durch die gestiegene Anspruchsmentalität und Prozessfreudigkeit und die professionelle Verfolgung von Schadenersatzansprüchen durch spezialisierte Anwälte ist die Rechtslage heute komplizierter denn je.  Ein Rechtsstreit kann für Ihr Unternehmen sehr teuer werden. Schutz bietet hier eine bedarfsgerechte Haftpflicht-Police in Form maklerüblicher Konzepte.

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Betriebshaftpflicht-Versicherung

Wussten Sie, dass eine Betriebs- und Produkthaftpflicht nicht nur Sie als Unternehmer, Gewerbetreibende oder Freiberufler, sondern auch alle Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen des beruflichen Handelns schützt? 

Wenn die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen. 

Haben Sie Fragen zur Betriebshaftpflicht-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

>> Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Als wichtiger Bestandteil der Betriebshaftpflicht-Versicherung ist dieser Schutz für alle Gewerbetreibenden, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber unumgänglich.

Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere wenn es um Ansprüche nach dem Umwelthaftungsgesetz geht. Der Leistungsumfang erstreckt sich hier auf Personen- und/oder Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden.

Haben Sie Fragen zur Umwelthaftpflicht-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Rechtsschutz-Versicherung

Für alle Firmen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen, empfiehlt sich eine Rechtsschutz-Versicherung. Diese deckt – je nach vereinbartem Umfang – die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten ab.

Ob Rechtsschutz für Firmen und Selbständige, Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für den Inhaber, bzw. Geschäftsführer, Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken oder Straf-Rechtsschutz.

Haben Sie Fragen zur Rechtsschutz-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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D&O-Versicherung

Für alle Mitglieder geschäftsführender Organe, wie z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte sowie Kontrollorgane, wie Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium oder Prokuristen, bzw. leitende Angestellte, ist eine D&O-Versicherung relevant.

Diese Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht wird, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten beruflichen Tätigkeit steht.

Versichert sind dabei Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden, d.h. die Befriedigung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter sowie die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Haben Sie Fragen zur D&O-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Wenn Sie Ihre Firma vor den finanziellen Risiken eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens schützen wollen, empfehlen wir eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung.

Versichert sind damit die Kosten für Ihre Verteidigung in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, vorausgesetzt das Delikt wurde nicht vorsätzlich begangen oder es handelt sich um ein Verbrechensdelikt. In der Regel wird der Versicherungsschutz bis zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat bereitgestellt. 

Ersetzt werden hier Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. 

Haben Sie Fragen zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Berufshaftpflicht-Versicherung

Gewisse Berufsgruppen und Freiberufler sollten auf diese Versicherung nicht verzichten: Damit ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, versichert. Diese greift insbesondere bei Vermögensschäden bei Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen, etc. Wenn die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht, leistet die Berufshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen bei Personen- und/oder Sachschäden bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen.

Haben Sie Fragen zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Betriebsschließungs-Versicherung

Für alle Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, stellen Unterbrechungsschäden infolge einer Betriebsschließung, z.B. auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG), ein hohes Risiko dar. Die Folgen können oft hoch und in manchen Fällen auch existenziell sein. 

Wenn Sie eine Betriebsschließungs-Versicherung abgeschlossen haben, werden im Leistungsfall Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer behördlichen Einzelverfügung übernommen. Das Ganze jeweils auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.

Haben Sie Fragen zur Betriebsschließungs-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Diese Versicherung ist für Firmen, Körperschaften, Personen, Kammern, Vereine und Verbände sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich folgende Tätigkeiten durchführen: Auskünfte erteilen, Dienstleistungen durchführen, Rat gewähren, Verträge vermitteln oder beurkunden, Gutachten erstellen und Gelder verwalten.

Dadurch kann gegenüber einem Dritten ein Vermögensschaden verursacht werden.  Für besondere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Immobilienvermittler oder Unternehmensberater ist diese Versicherung daher Pflicht. 

Haben Sie Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren, wenn es über kleinere Bauvorhaben, wie z.B. An- oder Umbauten, die häufig über die Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert sind, hinausgeht.

Bei einer Bauherrenhaftpflicht sind grundsätzlich alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert. Ob Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflichten. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Haben Sie Fragen zur Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmer? Wir beraten Sie gerne.

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Closed One

Betriebshaftpflicht-Versicherung

Wussten Sie, dass eine Betriebs- und Produkthaftpflicht nicht nur Sie als Unternehmer, Gewerbetreibende oder Freiberufler, sondern auch alle Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen des beruflichen Handelns schützt? 

Wenn die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen. 

Wir beraten Sie gerne ausführlich:

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Umwelthaftpflicht-Versicherung

Als wichtiger Bestandteil der Betriebshaftpflicht-Versicherung ist dieser Schutz für alle Gewerbetreibenden, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber unumgänglich.

Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere wenn es um Ansprüche nach dem Umwelthaftungsgesetz geht. Der Leistungsumfang erstreckt sich hier auf Personen- und/oder Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden.

Wir informieren Sie gerne über weitere Details unserer Umwelthaftpflicht- Versicherung.

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Rechtsschutz-Versicherung

Für alle Firmen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen, empfiehlt sich eine Rechtsschutz-Versicherung. Diese deckt – je nach vereinbartem Umfang – die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten ab.

Ob Rechtsschutz für Firmen und Selbständige, Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für den Inhaber, bzw. Geschäftsführer, Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken oder Straf-Rechtsschutz.

Wir beraten Sie umfassend in Sachen Rechtsschutz-Versicherungen.

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D&O-Versicherung

Für alle Mitglieder geschäftsführender Organe, wie z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte sowie Kontrollorgane, wie Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium oder Prokuristen, bzw. leitende Angestellte, ist eine D&O-Versicherung relevant.

Diese Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht wird, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten beruflichen Tätigkeit steht.

Versichert sind dabei Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden, d.h. die Befriedigung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter sowie die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre optimale D&O-Versicherung.

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Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Wenn Sie Ihre Firma vor den finanziellen Risiken eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens schützen wollen, empfehlen wir eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung.

Versichert sind damit die Kosten für Ihre Verteidigung in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, vorausgesetzt das Delikt wurde nicht vorsätzlich begangen oder es handelt sich um ein Verbrechensdelikt. In der Regel wird der Versicherungsschutz bis zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat bereitgestellt. 

Ersetzt werden hier Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. 

Wir beraten Sie gerne zu unseren Straf-Rechtsschutz-Versicherungen.

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Berufshaftpflicht-Versicherung

Gewisse Berufsgruppen und Freiberufler sollten auf diese Versicherung nicht verzichten: Damit ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, versichert. Diese greift insbesondere bei Vermögensschäden bei Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen, etc. Wenn die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht, leistet die Berufshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen bei Personen- und/oder Sachschäden bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre optimale Berufshaftpflicht-Versicherung!

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Betriebsschließungs-Versicherung

Für alle Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, stellen Unterbrechungsschäden infolge einer Betriebsschließung, z.B. auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG), ein hohes Risiko dar. Die Folgen können oft hoch und in manchen Fällen auch existenziell sein. 

Wenn Sie eine Betriebsschließungs-Versicherung abgeschlossen haben, werden im Leistungsfall Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer behördlichen Einzelverfügung übernommen. Das Ganze jeweils auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.

Wir beraten Sie gerne dazu.

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Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Diese Versicherung ist für Firmen, Körperschaften, Personen, Kammern, Vereine und Verbände sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich folgende Tätigkeiten durchführen: Auskünfte erteilen, Dienstleistungen durchführen, Rat gewähren, Verträge vermitteln oder beurkunden, Gutachten erstellen und Gelder verwalten.

Dadurch kann gegenüber einem Dritten ein Vermögensschaden verursacht werden.  Für besondere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Richter, Immobilienvermittler oder Unternehmensberater ist diese Versicherung daher Pflicht. 

Wir beraten Sie gerne, wie Sie sich in Ihrer Berufsgruppe gegen Vermögensschäden absichern können.

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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren, wenn es über kleinere Bauvorhaben, wie z.B. An- oder Umbauten, die häufig über die Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert sind, hinausgeht.

Bei einer Bauherrenhaftpflicht sind grundsätzlich alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert. Ob Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflichten. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Sie haben weitere Fragen zu unserer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung?

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