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Invalidität bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall oder einer Erkrankung. In der Versicherungspraxis wird zwischen Unfallinvalidität und krankheitsbedingter Invalidität unterschieden. Beide Formen können weitreichende finanzielle Folgen haben, da sie die Erwerbsfähigkeit einschränken und den gewohnten Lebensstandard gefährden können.

Der Grad der Invalidität wird in der Unfallversicherung anhand der sogenannten Gliedertaxe bemessen, die einzelnen Körperteilen und Sinnesorganen feste Prozentsätze zuordnet. Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Durch Progressionsmodelle kann die Leistung bei schweren Beeinträchtigungen deutlich über die Grundsumme hinaus ansteigen, was gerade bei hohen Invaliditätsgraden eine spürbar bessere Absicherung ermöglicht.

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie umfassend, wie Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Invalidität bestmöglich absichern. Wir stimmen Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsschutz und weitere Bausteine individuell auf Ihre Lebenssituation ab und sorgen dafür, dass im Fall der Fälle eine tragfähige finanzielle Grundlage vorhanden ist. Sprechen Sie persönlich mit uns.

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