Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird – etwa das Vergessen einer brennenden Kerze beim Verlassen der Wohnung oder das Offenlassen der Haustür über Nacht. In der Versicherungspraxis spielt dieses Thema eine wichtige Rolle, da Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens ihre Leistung kürzen dürfen.
Nach geltendem Versicherungsvertragsrecht kann der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. In der Praxis bedeutet das erhebliche finanzielle Einbußen im Schadenfall. Moderne Versicherungstarife bieten jedoch zunehmend den Einschluss grober Fahrlässigkeit an – ein Leistungsmerkmal, das im Ernstfall den entscheidenden Unterschied ausmachen kann und das bei der Tarifauswahl besondere Beachtung verdient.
Als Ihr Versicherungsmakler achten wir bei der Auswahl Ihrer Verträge gezielt darauf, dass grobe Fahrlässigkeit bestmöglich mitversichert ist. Denn im Alltag kann jedem einmal ein Missgeschick passieren, und genau dann soll Ihre Versicherung zuverlässig leisten. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge auf diesen wichtigen Punkt und empfehlen Ihnen bei Bedarf eine optimierte Absicherung. Sprechen Sie persönlich mit uns.