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Wirtschaftskriminalität ist für Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko. Allerdings sind die Täter hier nicht nur außerhalb einer Firma zu suchen. Aktuelle Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belegen, dass bei den Wirtschaftsdelikten Betrug und Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter 56 Prozent höhere Schäden angerichtet werden als durch externe Täter. Experten erklären zudem, welche Präventivmaßnahmen dagegen möglich sind.
Einige Versicherer bieten Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung an. Diese schützt versicherte Firmen vor Vermögensschäden, die sie durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen erlitten haben. Solche Delikte durch eine Vertrauensperson sind zum Beispiel Betrug, Veruntreuung, Datenklau, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, Unterschlagung oder auch Sabotage.
Bei den Vertrauenspersonen kann es sich je nach Policenvereinbarung um unternehmenseigene Mitarbeiter, aber auch um externe Geschäftspartner, zum Beispiel Subunternehmer oder andere Unternehmen wie IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, handeln.
Eine aktuelle Statistik über die Vertrauensschäden belegt, dass jeder zweite Schadenfall, der den bestehenden Vertrauensschadenversicherungen gemeldet wurde, darauf zurückzuführen ist, dass eigene Mitarbeiter Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen.
So hohe Schäden verursachen kriminelle Angestellte
Die Statistik basiert auf eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) von 4.400 versicherten Schadensfällen aus den Jahren 2022 und 2023. Die Höhe der versicherten Schäden lag bei rund 450 Millionen Euro.
Dabei richten kriminelle Angestellte höhere Schäden an als externe Täter. Sie bringen ihre Arbeitgeber im Schnitt um rund 125.000 Euro, bevor sie auffliegen. Externe Kriminelle kommen im Schnitt auf 80.000 Euro.
„Die eigenen Mitarbeiter genießen einen Vertrauensvorschuss und kennen die Sicherheitslücken im Unternehmen genau. Deswegen bleiben sie in der Regel länger unentdeckt und können höhere Summen erbeuten“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Die externen Täter nutzen laut GDV immer geschickter die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz, um falsche Identitäten vorzutäuschen. Bei der sogenannten „Fake-President-Masche“ kommen zunehmend gefälschte Ton- und sogar Videoaufnahmen zum Einsatz. Immer wieder komme es vor, dass Beschäftigte auf Weisung der angeblichen Führungskraft hohe Summen auf fremde Konten überweisen, heißt es beim Verband.
Präventivmaßnahmen
Laut den Erkenntnissen der Versicherer trägt ein angenehmes Arbeitsumfeld sowie eine offene und transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens dazu bei, das Risiko zu minimieren, Opfer krimineller Machenschaften zu werden. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, effiziente und zuverlässige Kontrollmechanismen zu etablieren und besonders gefährdete Bereiche zusätzlich abzusichern.
Dazu gehört insbesondere: Das konsequente Einhalten des Vier-Augen-Prinzips bei finanziellen Transaktionen, die Einführung eines verbindlichen Ethik-Kodex, regelmäßige Fortbildungen für die Belegschaft, die Implementierung eines Systems für Whistleblower und die Ernennung eines Verantwortlichen für Compliance.
Bei der Besetzung besonders sensibler Positionen sollten Unternehmen zudem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangen.