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Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Sache unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens. Er errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines Abzugs für Wertminderung durch Alterung und Verschleiß. In der Versicherungswelt ist der Zeitwert eine zentrale Bewertungsgrundlage, die bestimmt, wie hoch die Entschädigung im Schadenfall ausfällt.

Die Entschädigung auf Zeitwertbasis ist in vielen Versicherungsverträgen vorgesehen, wenn keine Neuwertentschädigung vereinbart wurde oder bestimmte Voraussetzungen für die Neuwerterstattung nicht erfüllt sind. In der Hausratversicherung gilt üblicherweise die Neuwertentschädigung, während in der Kfz-Versicherung bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert maßgeblich ist. Der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert kann erheblich sein und im Schadenfall zu unerwartet niedrigen Erstattungen führen.

Als Ihr Versicherungsmakler achten wir bei der Vertragsgestaltung gezielt darauf, ob eine Neuwert- oder Zeitwertentschädigung vereinbart ist und welche Regelung für Sie die bessere Lösung darstellt. Wir erklären Ihnen verständlich, was die unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen im Schadenfall konkret bedeuten. So treffen Sie eine informierte Entscheidung und erleben im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen.

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