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Neuwertentschädigung bezeichnet ein Entschädigungsprinzip in der Sachversicherung, bei dem im Schadenfall der Betrag erstattet wird, der für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung einer gleichwertigen neuen Sache erforderlich ist. Im Gegensatz zur Zeitwertentschädigung, die Alter und Abnutzung berücksichtigt, ermöglicht die Neuwertentschädigung einen vollwertigen Ersatz ohne finanzielle Einbußen. Dieses Prinzip ist besonders in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von zentraler Bedeutung.

Damit die Neuwertentschädigung im Schadenfall tatsächlich greift, muss die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des versicherten Gegenstands oder Gebäudes entsprechen. Bei einer Unterversicherung kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Für Gebäude wird häufig der gleitende Neuwert vereinbart, bei dem die Versicherungssumme über einen Anpassungsfaktor automatisch an die aktuelle Baukostenentwicklung angepasst wird. Bei Hausratversicherungen erfolgt die Anpassung in der Regel über eine Quadratmeterpauschale oder durch regelmäßige Summenanpassungen.

Als Ihr Versicherungsmakler stellen wir sicher, dass Ihre Versicherungssummen stets aktuell sind und die Neuwertentschädigung im Ernstfall auch tatsächlich zur vollen Auszahlung kommt. Wir überprüfen regelmäßig Ihre Werte, beraten Sie bei Umbauten oder Neuanschaffungen und achten auf wirksame Unterversicherungsverzichte in Ihren Verträgen. So erhalten Sie im Schadenfall genau das, was Sie für einen gleichwertigen Neuanfang brauchen.

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