Kontraindikation bezeichnet in der Versicherungspraxis einen Umstand, der gegen den Abschluss oder die Fortführung einer bestimmten Versicherung spricht – etwa gesundheitliche Einschränkungen, die den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung erschweren. Im medizinischen Sinne beschreibt der Begriff einen Gegengrund für eine bestimmte Behandlung, der in der Risikoprüfung ebenfalls eine Rolle spielen kann.
Bei der Antragstellung für Personenversicherungen werden Gesundheitsfragen gestellt, deren Beantwortung über die Annahme, einen Risikozuschlag oder den Ausschluss bestimmter Leistungen entscheidet. Vorerkrankungen, laufende Behandlungen oder dauerhafte Medikamenteneinnahme können als Kontraindikation gewertet werden. Eine sorgfältige und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht durch eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu gefährden.
Als Ihr Versicherungsmakler begleiten wir Sie durch den gesamten Antragsprozess und unterstützen Sie bei der korrekten Beantwortung aller Gesundheitsfragen. Sollten Kontraindikationen vorliegen, kennen wir alternative Wege und spezialisierte Versicherer, die auch bei Vorerkrankungen individuelle Lösungen ermöglichen. So finden wir den bestmöglichen Schutz für Ihre persönliche Situation. Sprechen Sie persönlich mit uns.