Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezeichnet das zentrale deutsche Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Für Versicherte und Gewerbetreibende ist es vor allem dann relevant, wenn behördlich angeordnete Maßnahmen wie Quarantäne oder Betriebsschließungen zu Einkommensausfällen führen. Das Gesetz regelt in solchen Fällen mögliche Entschädigungsansprüche und bildet die Grundlage für weitergehende Absicherungen.
Besonders bedeutsam für die Versicherungspraxis sind die Entschädigungsregelungen nach dem IfSG: Wer aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Entschädigung erhalten. Für Selbstständige und Unternehmer reicht diese jedoch oft nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Eine ergänzende Betriebsschließungsversicherung oder Verdienstausfallabsicherung kann diese Lücke schließen.
Als Ihr Versicherungsmakler informieren wir Sie verständlich über die Zusammenhänge zwischen gesetzlichen Entschädigungsansprüchen und privatem Versicherungsschutz. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, wie Sie sich gegen die finanziellen Folgen behördlicher Anordnungen bedarfsgerecht absichern können – damit Sie im Ernstfall nicht auf sich allein gestellt sind. Sprechen Sie persönlich mit uns.