Eigenschadenversicherung bezeichnet eine Absicherung, die Schäden am eigenen Vermögen des Unternehmens abdeckt, die durch Fehler oder Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, Organen oder Vertrauenspersonen entstehen. Anders als die Haftpflichtversicherung, die Schäden bei Dritten reguliert, schützt die Eigenschadenversicherung das Unternehmen vor internen Vermögensverlusten – etwa durch Fehlbuchungen, Veruntreuung oder fehlerhafte Beratung.
Der Versicherungsschutz greift typischerweise bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen von Mitarbeitern, die dem Unternehmen einen finanziellen Schaden zufügen. Je nach Vertragsgestaltung können auch Schäden durch externe Vertrauenspersonen wie Steuerberater oder IT-Dienstleister eingeschlossen werden. Die Versicherungssumme und der Umfang der abgedeckten Risiken werden individuell auf das jeweilige Unternehmensprofil zugeschnitten, wobei Sublimits für einzelne Schadenarten üblich sind.
Als Ihr Versicherungsmakler wissen wir, dass viele Unternehmen diese Absicherungslücke unterschätzen. Wir analysieren Ihre internen Prozesse und identifizieren Bereiche, in denen ein erhöhtes Eigenschadenrisiko besteht. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein bedarfsgerechtes Konzept, das Ihr Unternehmensvermögen zuverlässig schützt – mit persönlicher Beratung und unserem Spezialwissen im gewerblichen Bereich.