Doppelversicherung bezeichnet die Situation, in der dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern gleichzeitig versichert ist. Dies geschieht häufig unbeabsichtigt – etwa wenn bei einem Umzug ein bestehender Hausratvertrag weiterläuft und am neuen Wohnort ein zweiter abgeschlossen wird. Eine Doppelversicherung führt nicht zu einer doppelten Entschädigung, sondern zu unnötigen Beitragskosten und aufwendigen Abstimmungen im Schadenfall.
Im Versicherungsrecht gilt das sogenannte Bereicherungsverbot: Der Versicherungsnehmer darf durch den Schadenfall nicht bessergestellt werden als zuvor. Bei einer Doppelversicherung haften die beteiligten Versicherer anteilig, sodass die Gesamtleistung den tatsächlichen Schaden nicht übersteigt. Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, eine Doppelversicherung anzuzeigen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht für den überflüssigen Vertrag.
Als Ihr Versicherungsmakler behalten wir den Überblick über alle Ihre bestehenden Verträge und erkennen Doppelversicherungen frühzeitig. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht doppelt zahlen, und optimieren Ihren Versicherungsschutz so, dass jedes Risiko genau einmal und bedarfsgerecht abgesichert ist. Vertrauen Sie auf unsere persönliche Beratung – wir schaffen Klarheit in Ihrem Versicherungsordner.