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Betriebsschließungs-Versicherung bezeichnet eine spezielle Absicherung für Betriebe der Lebensmittelbranche, Gastronomie und Hotellerie, die vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung schützt. Wird Ihr Betrieb aufgrund meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz geschlossen, sichert diese Versicherung Ihre wirtschaftliche Existenz und hilft, die Zeit der Schließung finanziell zu überbrücken.

Der Versicherungsschutz greift bei behördlich angeordneten Schließungen, Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter, Desinfektion oder Vernichtung kontaminierter Waren. Die Versicherung leistet in der Regel eine Tagesentschädigung für den vereinbarten Zeitraum und erstattet zusätzlich die Kosten für die Vernichtung verdorbener Waren sowie Desinfektionsmaßnahmen. Entscheidend ist der im Vertrag definierte Katalog versicherter Krankheiten und Erreger, der je nach Versicherer unterschiedlich umfangreich ausfallen kann und die Leistungspflicht maßgeblich bestimmt.

Als Ihr Versicherungsmakler prüfen wir, ob eine Betriebsschließungs-Versicherung für Ihren Betrieb sinnvoll ist, und vergleichen die am Markt verfügbaren Bedingungswerke sorgfältig. Wir achten besonders auf einen möglichst umfassenden Erregerkatalog und angemessene Entschädigungssummen, die Ihre tatsächlichen Betriebskosten abdecken. Vertrauen Sie auf unsere individuelle Beratung – damit eine behördliche Schließung nicht zur existenziellen Bedrohung für Ihr Unternehmen wird.

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