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Betriebliche Altersversorgung bezeichnet alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusagt. Als zweite Säule der Altersvorsorge ergänzt die bAV die gesetzliche Rente und bietet durch staatliche Förderung in Form von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen eine besonders effiziente Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Das Gesetz sieht fünf Durchführungswege vor: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Am weitesten verbreitet ist die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in einen Versicherungsbeitrag umgewandelt wird. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent zu leisten, sofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Ansprüche der Mitarbeiter sind durch gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur optimalen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Für Unternehmen entwickeln wir maßgeschneiderte bAV-Konzepte, die als wirksames Instrument der Mitarbeiterbindung dienen. Für Arbeitnehmer prüfen wir, welcher Durchführungsweg die beste Rendite bei maximaler Sicherheit bietet. Sprechen Sie persönlich mit uns – gemeinsam finden wir die bedarfsgerechte Lösung für Ihre Altersvorsorge.

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