Aufklärungspflicht bezeichnet die gesetzlich verankerte Verpflichtung des Versicherers und des Versicherungsvermittlers, den Kunden vor Vertragsabschluss umfassend, verständlich und transparent über alle wesentlichen Vertragsdetails zu informieren. Dazu gehören Leistungsumfang, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Kosten und Kündigungsfristen. Ziel ist es, dass Sie als Kunde eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen können.
Die Aufklärungspflicht ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und umfasst unter anderem die Aushändigung der Vertragsbestimmungen, des Produktinformationsblatts und einer Beratungsdokumentation. Der Versicherungsmakler ist dabei seinem Kunden gegenüber verpflichtet, eine auf dessen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmte Empfehlung auszusprechen und die Gründe dafür nachvollziehbar zu dokumentieren. Verstöße gegen die Aufklärungspflicht können zu Schadensersatzansprüchen und zur Anfechtbarkeit des Vertrags führen.
Als Ihr Versicherungsmakler nehmen wir unsere Aufklärungspflicht sehr ernst und sehen sie als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir erklären Ihnen jeden Vertrag in klaren, verständlichen Worten und weisen transparent auf mögliche Einschränkungen hin. Persönliche Beratung auf Augenhöhe bedeutet für uns, dass Sie jederzeit genau wissen, welchen Schutz Sie haben und welche Punkte Sie beachten sollten. So treffen Sie immer gut informierte Entscheidungen.