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Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet ein versicherungsvertragliches Prinzip, nach dem der Versicherungsschutz an den Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung durch den Geschädigten geknüpft ist – nicht an den Zeitpunkt des Schadenereignisses. Dieses auch als Claims-made-Prinzip bekannte Verfahren ist insbesondere in der Berufshaftpflicht, der D&O-Versicherung und der Vermögensschadenhaftpflicht von großer Bedeutung.

Entscheidend beim Anspruchserhebungsprinzip ist, dass der Haftpflichtanspruch während der Vertragslaufzeit erstmals geltend gemacht wird. Das schadensauslösende Ereignis selbst kann dabei bereits vor Vertragsbeginn liegen, sofern der Versicherungsnehmer davon keine Kenntnis hatte. Wird der Vertrag beendet, erlischt grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für künftige Anspruchserhebungen – selbst wenn der Fehler in der versicherten Zeit begangen wurde. Deshalb ist eine Nachhaftungsklausel oder eine Nachmeldefrist von entscheidender Bedeutung.

Als Ihr Versicherungsmakler achten wir bei der Vertragsgestaltung besonders auf ausreichende Nachmelde- und Rückwärtsdeckungsfristen, damit keine gefährlichen Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Wir erklären Ihnen verständlich, welches Prinzip für Ihre Absicherung gilt, und sorgen dafür, dass Sie auch bei einem Versichererwechsel lückenlos geschützt bleiben. Vertrauen Sie auf unsere persönliche Beratung und unser Spezialwissen in diesem anspruchsvollen Bereich.

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