Wartezeit bezeichnet den Zeitraum nach Abschluss eines Versicherungsvertrags, in dem der Versicherer noch keine Leistungen erbringt, obwohl der Vertrag bereits besteht und Beiträge gezahlt werden. Wartezeiten dienen dem Versicherer als Schutz vor sogenannter Gegenauslese – also dem Abschluss einer Versicherung erst dann, wenn ein Schadenereignis bereits absehbar ist. Sie finden sich besonders häufig in der Kranken-, Zahn- und Tier-Krankenversicherung.
Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Versicherungsart und Tarif. In der privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit häufig drei Monate, für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz oder Psychotherapie oft acht Monate. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit, dafür aber eine Karenzzeit, die den Leistungsbeginn nach Eintritt der Berufsunfähigkeit regelt. Manche Tarife bieten den Verzicht auf Wartezeiten an, beispielsweise bei Unfallfolgen.
Als Ihr Versicherungsmakler erklären wir Ihnen transparent, welche Wartezeiten in Ihren Verträgen gelten und was das konkret für Ihren Schutz bedeutet. Wir achten bei der Tarifauswahl darauf, dass Wartezeiten möglichst kurz gehalten werden, und weisen Sie rechtzeitig darauf hin, wann Ihr voller Versicherungsschutz beginnt. So können Sie Ihre Absicherung von Anfang an realistisch einschätzen.