Versicherungsnehmer bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und trägt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere die Pflicht zur Beitragszahlung und zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von Risikofragen. Er muss nicht zwingend mit der versicherten Person identisch sein.
Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich für den Versicherungsnehmer verschiedene Obliegenheiten: Neben der pünktlichen Prämienzahlung gehören dazu die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Mitteilung von Gefahrerhöhungen sowie die Schadenminderungspflicht im Schadenfall. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer unter Umständen seine Leistung kürzen oder ganz verweigern. Gleichzeitig hat der Versicherungsnehmer Rechte wie den Anspruch auf Versicherungsschutz, das Widerrufsrecht und das Recht auf Kündigung.
Als Ihr Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte als Versicherungsnehmer zu kennen und wahrzunehmen – und Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen. Wir erklären Ihnen verständlich, worauf es bei Antragstellung, Vertragsänderungen und im Schadenfall ankommt. Durch unsere persönliche Betreuung sorgen wir dafür, dass formale Anforderungen kein Hindernis für Ihren Versicherungsschutz werden.