Vermögensschaden bezeichnet einen finanziellen Nachteil, der weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden resultiert, sondern unmittelbar das Vermögen eines Geschädigten betrifft. Typische Beispiele sind entgangener Gewinn durch eine fehlerhafte Beratung, finanzielle Verluste durch Fristversäumnisse oder Schäden durch falsche Buchführung. In der Versicherungswelt wird der echte Vermögensschaden vom unechten unterschieden, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht.
Echte Vermögensschäden sind in der normalen Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt mitversichert. Für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, IT-Dienstleister oder Unternehmensberater besteht deshalb eine besondere Relevanz, da ihre Tätigkeit vorrangig Vermögensschäden bei Dritten verursachen kann. Die Absicherung erfolgt über eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.
Als Ihr Versicherungsmakler helfen wir Ihnen zu verstehen, welche Vermögensschadenrisiken in Ihrem beruflichen Alltag bestehen und wie Sie sich davor wirksam schützen können. Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Lücken und empfehlen bei Bedarf eine maßgeschneiderte Lösung. Sprechen Sie persönlich mit uns – gemeinsam sorgen wir für eine bedarfsgerechte Absicherung, die Sie vor finanziellen Folgen bewahrt.