07041- 96 90 0 info@schmid-versichert.de

Unterversicherung bezeichnet den Zustand, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen oder Interessen. Im Schadenfall kann der Versicherer die Entschädigung dann im gleichen Verhältnis kürzen, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert steht. Eine Unterversicherung ist eines der häufigsten und zugleich folgenschwersten Versäumnisse im Versicherungsschutz.

Die Kürzung im Schadenfall erfolgt nach dem sogenannten Proportionalitätsprinzip: Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes, wird auch bei einem Teilschaden nur die Hälfte des Schadens erstattet. Besonders häufig tritt Unterversicherung in der Hausrat-, Wohngebäude- und Inhaltsversicherung auf, wenn Werte im Laufe der Zeit steigen, Neuanschaffungen getätigt oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag kann dieses Risiko entschärfen.

Als Ihr Versicherungsmakler überprüfen wir regelmäßig Ihre Versicherungssummen und stellen sicher, dass diese dem aktuellen Wert Ihrer Vermögenswerte entsprechen. Wir achten auf Klauseln zum Unterversicherungsverzicht und passen Ihren Schutz bei Veränderungen zeitnah an. Diese individuelle Betreuung bewahrt Sie davor, im Schadenfall eine böse Überraschung zu erleben – für echte Sicherheit statt nur gefühltem Schutz.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner