07041- 96 90 0 info@schmid-versichert.de

Schadenminderungspflicht bezeichnet die gesetzliche und vertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers, bei Eintritt eines Schadens alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Vergrößerung zu verhindern. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und ist in den Versicherungsbedingungen fest verankert.

Konkret bedeutet die Schadenminderungspflicht, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall aktiv handeln muss: etwa das Abstellen der Wasserzufuhr bei einem Rohrbruch, das Abdecken eines beschädigten Dachs bei Sturm oder das Sichern der Unfallstelle bei einem Verkehrsunfall. Die dabei entstehenden Kosten werden vom Versicherer in der Regel erstattet. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend kürzen.

Als Ihr Versicherungsmakler informieren wir Sie bereits bei Vertragsabschluss transparent über Ihre Pflichten im Schadenfall, damit Sie im Ernstfall richtig handeln. Sollte ein Schaden eintreten, erreichen Sie uns persönlich und erhalten sofort klare Handlungsempfehlungen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Pflichten kennen und gleichzeitig alle Ihnen zustehenden Leistungen vollständig erhalten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner