Ruheversicherung bezeichnet eine besondere Vertragsform, bei der ein bestehender Versicherungsvertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt wird, ohne dass der Vertrag vollständig erlischt. Diese Option ist besonders in der Kfz-Versicherung verbreitet, wenn ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird, kann aber auch in anderen Versicherungssparten vereinbart werden.
Während der Ruheversicherung bleibt der Vertrag formal bestehen, die Beitragszahlung wird jedoch ausgesetzt und der Versicherungsschutz ruht oder ist stark eingeschränkt. In der Kfz-Versicherung umfasst die Ruheversicherung häufig noch einen reduzierten Schutz, etwa gegen Brandschäden oder Naturereignisse am abgemeldeten Fahrzeug. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass der erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt und bei Wiederanmeldung nahtlos fortgeführt werden kann.
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie individuell, ob eine Ruheversicherung in Ihrer Situation die beste Lösung ist oder ob eine vollständige Kündigung mit späterer Neuabsicherung vorteilhafter wäre. Wir behalten Ihre Schadenfreiheitsklasse im Blick und sorgen dafür, dass Sie bei der Wiederaufnahme des Vertrags keine Nachteile erleiden. Vertrauen Sie auf unsere persönliche Betreuung auch in solchen Detailfragen.