Regressanspruch bezeichnet das Recht eines Versicherers, nach der Regulierung eines Schadens die geleistete Entschädigung ganz oder teilweise von einem Dritten zurückzufordern, der den Schaden verursacht hat. Dieses Rückgriffsrecht tritt an die Stelle des Anspruchs, den der Versicherungsnehmer ursprünglich gegen den Verursacher hatte, und geht mit der Schadenregulierung automatisch auf den Versicherer über.
In der Versicherungstechnik spricht man vom gesetzlichen Forderungsübergang: Sobald der Versicherer den Schaden bezahlt, gehen die Ansprüche des Geschädigten gegen den Verursacher kraft Gesetzes auf den Versicherer über. Der Versicherer kann dann den Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung in Regress nehmen. Bei grober Fahrlässigkeit des eigenen Versicherungsnehmers kann der Versicherer unter bestimmten Umständen auch die eigene Leistung anteilig kürzen.
Als Ihr Versicherungsmakler sorgen wir dafür, dass Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind und keine unerwarteten Rückforderungen auf Sie zukommen. Wir achten bereits bei der Vertragsgestaltung auf Klauseln, die den Regressverzicht des Versicherers bei leichter Fahrlässigkeit sicherstellen. So können Sie sich auf Ihren Versicherungsschutz verlassen – wir behalten die Details für Sie im Blick.