07041- 96 90 0 info@schmid-versichert.de

Personenschaden bezeichnet im Versicherungsrecht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person durch ein schadenverursachendes Ereignis. Die finanziellen Folgen eines Personenschadens können erheblich sein und umfassen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld sowie im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen. Personenschäden stellen in der Haftpflichtversicherung regelmäßig die größten Schadenspositionen dar und können existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Die Absicherung von Personenschäden ist ein zentrales Element nahezu jeder Haftpflichtversicherung – ob Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht. Der Versicherer prüft eingehende Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme. Angesichts der Rechtsprechung deutscher Gerichte, die bei schweren Personenschäden Gesamtentschädigungen im zweistelligen Millionenbereich zusprechen können, sind ausreichend hohe Versicherungssummen von entscheidender Bedeutung.

Als Ihr Versicherungsmakler achten wir darauf, dass Ihre Haftpflichtversicherungen mit zeitgemäßen Deckungssummen ausgestattet sind, die auch bei schweren Personenschäden ausreichend Schutz bieten. Wir empfehlen pauschale Deckungssummen von mindestens zehn Millionen Euro und prüfen regelmäßig, ob Ihre bestehenden Verträge den aktuellen Anforderungen entsprechen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und koordinieren die Regulierung in Ihrem Interesse.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner