Claims-made-Prinzip bezeichnet ein Versicherungskonzept, bei dem nicht der Zeitpunkt des Schadenereignisses, sondern der Zeitpunkt der Anspruchserhebung für den Versicherungsschutz entscheidend ist. Dieses Prinzip kommt vor allem in der Berufshaftpflicht, der D&O-Versicherung und der Vermögensschaden-Haftpflicht zum Einsatz. Es unterscheidet sich grundlegend vom sogenannten Schadenereignisprinzip, das in vielen klassischen Haftpflichtversicherungen Anwendung findet.
Beim Claims-made-Prinzip besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erstmals geltend gemacht wird – unabhängig davon, wann der eigentliche Fehler passiert ist. Dadurch entsteht eine besondere Bedeutung der sogenannten Nachmeldefrist: Wird der Vertrag beendet, können Ansprüche nur noch innerhalb dieser Frist gemeldet werden. Ebenso relevant ist die Rückwärtsversicherung, die Fehler aus der Vergangenheit abdeckt, sofern sie dem Versicherten bei Vertragsschluss nicht bekannt waren.
Als Ihr Versicherungsmakler achten wir bei Verträgen mit Claims-made-Prinzip besonders auf ausreichend lange Nachmelde- und Rückwärtsdeckungsfristen, damit keine Absicherungslücken entstehen. Gerade bei einem Versichererwechsel oder der Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit ist eine individuelle Beratung unverzichtbar. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge sorgfältig und sorgen dafür, dass Ihr Schutz lückenlos bleibt – persönlich und bedarfsgerecht.