Obliegenheiten bezeichnen die vertraglichen Verhaltensregeln, die Sie als Versicherungsnehmer vor, bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls einhalten müssen. Sie sind keine einklagbaren Pflichten im klassischen Sinne, doch ihre Verletzung kann schwerwiegende Folgen haben – bis hin zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Typische Obliegenheiten sind Anzeige- und Informationspflichten sowie die Pflicht zur Schadenminderung.
Man unterscheidet zwischen vorvertraglichen Obliegenheiten, die vor Vertragsabschluss gelten, und vertraglichen Obliegenheiten während der Laufzeit. Vor Vertragsabschluss müssen alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angegeben werden. Während der Vertragslaufzeit sind Gefahrerhöhungen unverzüglich zu melden, und im Schadenfall muss der Schaden schnellstmöglich angezeigt sowie nach Möglichkeit gering gehalten werden. Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer in der Regel leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung anteilig kürzen.
Als Ihr Versicherungsmakler erklären wir Ihnen verständlich und transparent, welche Obliegenheiten in Ihren Verträgen gelten und worauf Sie im Alltag achten sollten. Im Schadenfall unterstützen wir Sie bei der korrekten und fristgerechten Schadenmeldung, damit formale Fehler nicht zu Leistungskürzungen führen. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren Versicherungsschutz jederzeit vollumfänglich in Anspruch nehmen können – mit der Sicherheit persönlicher Beratung an Ihrer Seite.