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Recht

Rückendeckung, wenn’s im Job Streit gibt

Eine überraschende Kündigung kann die berufliche Planung auf den Kopf stellen. Auch ausstehender Lohn, ein strittiges Arbeitszeugnis oder Ärger um...


Eine überraschende Kündigung kann die berufliche Planung auf den Kopf stellen. Auch ausstehender Lohn, ein strittiges Arbeitszeugnis oder Ärger um eine Beförderung führen mitunter zu Situationen, in denen juristischer Rat nötig wird. Doch der kostet Geld. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt im versicherten Fall die vereinbarten Kosten und erleichtert damit den Zugang zu rechtlicher Unterstützung.

Wenn Recht bekommen trotzdem Geld kostet

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen haben eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Das gilt auch für Beschäftigte, die den Prozess gewinnen.

Je nach Einkommen und Streitfall können dabei schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz nimmt diese Kostenhürde und schafft die Möglichkeit, berechtigte Ansprüche mit professioneller Unterstützung zu verfolgen.

Von der Kündigung bis zum ausstehenden Gehalt

Der Schutz greift bei unterschiedlichen Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis:

  • Kündigung oder Abmahnung
  • ausstehender Lohn sowie Streit um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Vergütung von Überstunden
  • Arbeitszeugnisse und andere Arbeitspapiere
  • Auseinandersetzungen über den Arbeitsvertrag
  • Mobbing oder Diskriminierung

Auch eine übergangene Beförderung kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein, etwa bei einem Verdacht auf Diskriminierung. Ob Rechtsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt und dem gewählten Tarif.

Hilfe schon vor dem Gerichtssaal

Ein Konflikt muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Je nach Vertrag übernimmt der Arbeitsrechtsschutz bereits Kosten für außergerichtliche anwaltliche Unterstützung oder eine Mediation. Telefonische Rechtsberatung kann zusätzlich helfen, die eigene Situation zunächst einzuordnen. Das ist im Arbeitsrecht besonders wertvoll, weil Fristen mitunter kurz ausfallen. Nach einer Kündigung bleiben beispielsweise grundsätzlich nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Bei der Tarifauswahl lohnt ein Blick auf ein paar bestimmte Punkte:

  • versicherte arbeitsrechtliche Streitfälle
  • außergerichtliche Beratung und Mediation
  • Leistungen rund um Aufhebungsverträge
  • Höhe der Selbstbeteiligung und Versicherungssumme
  • freie Anwaltswahl

Rechtsschutz lässt sich nicht nachholen

Wer die Kündigung bereits auf dem Tisch hat, kann den passenden Schutz für diesen Konflikt in der Regel nicht mehr abschließen. Beim Arbeitsrechtsschutz gelten häufig Wartezeiten, oft von drei Monaten. Auch Streitigkeiten, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt, sind grundsätzlich nicht rückwirkend versichert.

Der beste Zeitpunkt für den Abschluss liegt daher meist dann, wenn im Job alles rundläuft. Kommt es später zum Konflikt, steht der Rechtsbeistand bereit und die Frage nach den möglichen Kosten rückt in den Hintergrund.


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