Rentenlücke: Der Chef hilft, sie zu schließen
Das Gehalt kommt jeden Monat vom Arbeitgeber. Warum also nicht auch einen Teil der Altersvorsorge über den Betrieb organisieren? Die betriebliche...
Das Gehalt kommt jeden Monat vom Arbeitgeber. Warum also nicht auch einen Teil der Altersvorsorge über den Betrieb organisieren? Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ergänzt die gesetzliche und private Vorsorge. Dabei kann der Arbeitgeber selbst Geld beisteuern oder ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag. Seit Januar 2026 gelten zudem neue gesetzliche Regeln, die die Betriebsrente weiter stärken sollen.
Aus Brutto wird Altersvorsorge
Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wird ein vereinbarter Betrag vom Bruttogehalt abgezogen und für die spätere Betriebsrente angelegt. Weil auf diesen Betrag innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, ist die Belastung beim Nettogehalt deutlich kleiner als der Sparbeitrag. 2026 können monatlich bis zu 676 Euro steuerfrei und bis zu 338 Euro sozialabgabenfrei in die bAV fließen.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Effekt. Werden 180 Euro des Bruttogehalts umgewandelt, kann sich das Nettoeinkommen eines Durchschnittsverdieners lediglich um rund 96 Euro reduzieren. Die Differenz entsteht durch geringere Steuern und Sozialabgaben. Wie groß der persönliche Vorteil tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen und Steuerklasse ab.
Der Chef muss noch was drauflegen
Bei der Entgeltumwandlung kommt häufig Geld vom Arbeitgeber hinzu. Grundsätzlich muss er einen Zuschuss von 15 Prozent beisteuern, soweit der Betrieb durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Manche Unternehmen beteiligen sich freiwillig stärker oder finanzieren die Betriebsrente sogar vollständig.
Bei einem Eigenbeitrag von 180 Euro fließen dann mit einem 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss 207 Euro monatlich in die Altersvorsorge. Das zeigt, wie Förderung und Arbeitgeberbeteiligung den eigenen Sparbeitrag verstärken können.
Neue Regeln stärken die Betriebsrente
Seit Januar 2026 ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll die betriebliche Altersversorgung weiter verbreiten und insbesondere Beschäftigten mit kleineren Einkommen sowie Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang erleichtern.
Für Beschäftigte bleibt die wichtigste Frage deshalb erfreulich einfach: Welche Betriebsrente wird im eigenen Unternehmen angeboten und wie viel trägt der Arbeitgeber dazu bei?
bAV-Angebot im Betrieb prüfen
Für einen ersten Überblick helfen einige konkrete Fragen:
- Welche betriebliche Altersversorgung bietet der Arbeitgeber?
- Wie hoch fällt der Arbeitgeberzuschuss aus?
- Gibt es eine freiwillige Beteiligung über den vorgeschriebenen Zuschuss hinaus?
- Welche Kosten und Leistungen hat der angebotene Vertrag?
- Was passiert mit dem Vertrag bei einem späteren Arbeitgeberwechsel?
Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das muss jeder Arbeitgeber per Gesetz ermöglichen. Die bAV kann damit eine interessante Ergänzung für die eigene Altersvorsorge sein. Besonders spannend wird sie, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt.
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