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Wohnen & Eigentum

Hausrat: Passen die Versicherungssummen noch zum Inventar?

Ein neuer Fernseher zieht ein, das alte Fahrrad wird durch ein hochwertiges E-Bike ersetzt und in der Küche stehen inzwischen Geräte, die deutlich...


Ein neuer Fernseher zieht ein, das alte Fahrrad wird durch ein hochwertiges E-Bike ersetzt und in der Küche stehen inzwischen Geräte, die deutlich mehr gekostet haben als ihre Vorgänger. Vielleicht kommen noch Schmuck, ein Balkonkraftwerk oder vernetzte Technik fürs Smart Home hinzu, die den Wert eines Haushalts nach und nach erhöhen. Im Versicherungsvertrag bleibt dagegen schnell alles beim Alten, was im Schadenfall zum Problem werden kann.

Entscheidend ist der heutige Wert

Eine Hausratversicherung schützt bewegliches Eigentum beispielsweise bei Feuer, Einbruchdiebstahl oder Schäden durch Leitungswasser. Entscheidend ist dabei der Wiederbeschaffungswert. Es geht also darum, was ein vergleichbarer Gegenstand heute neu kostet, denn die Hausratversicherung reguliert zum Neuwert.

Bei einer Hausratversicherung sollte die Absicherung deshalb immer zum tatsächlichen Hausrat passen, weshalb bestehende Verträge regelmäßig geprüft werden sollten. Höhere Wiederbeschaffungskosten durch Inflation können dazu führen, dass der Wert des Hausrats die ursprünglich vereinbarte Summe übersteigt.

Unterversicherung kann teuer werden

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Je nach Vertragsgestaltung kann das dazu führen, dass die Entschädigung im Schadenfall gekürzt wird. Tarife mit einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht schützen davor, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört häufig eine korrekt angegebene Wohnfläche.

Diese Werte regelmäßig prüfen:

  • Wertsachen und Schmuck: Hier gelten häufig eigene Entschädigungsgrenzen. Ein wertvoller Ring, eine Uhr oder eine Sammlung kann diese schnell überschreiten.
  • Bargeld und Wertpapiere: Auch dafür sehen Tarife oftmals separate Höchstbeträge vor.
  • Fahrräder und E-Bikes: Mit dem Wert der Räder sollte auch die vereinbarte Absicherung Schritt halten. Für Diebstahl außerhalb der Wohnung kann ein zusätzlicher Schutz erforderlich sein.
  • Elektronik und Haushaltsgeräte: Fernseher, Computer, Küchengeräte und andere Anschaffungen erhöhen den Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats.
  • Homeoffice und Smart Home: Beruflich genutzte Technik und vernetzte Geräte spielen in modernen Tarifen zunehmend eine Rolle. Leistungen unterscheiden sich je nach Vertrag deutlich.
  • Balkonkraftwerke: Steckersolargeräte können inzwischen Bestandteil oder Zusatzbaustein einer Hausratversicherung sein. Dabei unterscheiden sich die versicherten Gefahren und Leistungsgrenzen.

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